Hausordnung
A Grundsätze
1. Die Schule ist ein Ort, an dem Erwachsene, Kinder und Jugendliche viele Stunden des Tages gemeinsam verbringen, um zu lernen, zu arbeiten und Freizeit zu gestalten.
2. Damit sich alle an dieser Schule wohlfühlen ist es notwendig, dass man sich untereinander mit Achtung, höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit begegnet.
3. Der Zustand des Schulgebäudes, des Schulhofes und der Klassenräume beeinflusst in großem Maß das Wohlbefinden der Schüler und Lehrer. Dafür sollte sich jeder an unserer Schule verantwortlich fühlen, deshalb ist es untersagt, Müll im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände zu verbreiten. Sachbeschädigungen, Schmierereien, Graffiti und Vandalismus jeglicher Art werden geahndet.
4. In der Schule ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) verächtlich zu machen, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren.
5. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass und Volksverhetzung stellen Straftaten dar und werden von der Schule angezeigt.
6. Im Sinne eines friedlichen, interkulturellen, weltoffenen Miteinanders wird es nicht geduldet, in Kleidung und Auftreten Intoleranz, Gewaltbereitschaft sowie Extrempositionen jeder Art zu demonstrieren.
B Unterricht
1. Der Unterricht wird vom Lehrer verantwortlich geleitet und in Zusammenarbeit mit den Schülern gestaltet. Die Schüler sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Unterrichtsablauf nicht gestört wird. Den Anforderungen und Hinweisen der Lehrer ist Folge zu leisten.
1.1. Zur Schulpflicht gehören die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen sowie eine aktive Mitarbeit, Anfertigung erforderlicher Arbeiten und das Erledigen von Hausaufgaben (siehe § 46 (2) Schulgesetz).
1.2. Bei Störungen und Konflikten leiten Lehrer Maßnahmen entsprechend § 62 des Berliner Schulgesetzes ein. Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören und zu Konflikten und Störungen der Unterrichtsarbeit führen, werden vom Lehrer vorübergehend eingezogen. Die Erziehungsberechtigten werden darüber in Kenntnis gesetzt. Ihnen werden auf Verlangen die Gegenstände ausgehändigt.
1.3. Schüler, die nachhaltig den Unterricht beeinträchtigen, dazu gehören auch das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht, Verspätungen sowie die Gefährdung anderer am Schulleben beteiligter, müssen mit Ordnungsmaßnahmen gemäß § 63 Schulgesetz rechnen.
2. Die Unterrichts- und Pausenzeiten werden durch einen verbindlichen Plan geregelt.
3. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Jede Verspätung wird vom Pädagogen vermerkt.
4. Zur ersten Stunde betreten die Schüler zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulhaus und begeben sich durch den Hofeingang unverzüglich in ihre Unterrichtsräume.
5. Sind die Schüler einer Klasse nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrer, informiert der Klassensprecher sofort das Sekretariat der Keith-Haring-Schule.
6. Die gemeinsam erarbeiteten Regeln im Umgang miteinander und das Einhalten von Umgangsformen werden vorausgesetzt.
7. Die fachspezifischen Arbeitsschutzbestimmungen und –belehrungen sind einzuhalten. Die Unterrichtsräume sind sauber und ordentlich zu verlassen.
Jacken, Mäntel und Kopfbedeckungen sind während des Unterrichts abzulegen.
8. Das Inventar der Unterrichtsräume und die zur Verfügung stehenden Lehr- und Lernmittel sind sorgfältig zu behandeln. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufenen Schäden haften der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigte.
9. Essen und Trinken während des Unterrichts sind nicht gestattet.
C Pausen
1. In den großen Pausen halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Bei Regenwetter ist der Aufenthalt im Foyer erlaubt.
2. Den Anweisungen des aufsichtsführenden Lehrers und der Ordnungsschüler ist Folge zu leisten.
3. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.
4. Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht gestattet. Für Schülerinnen und Schüler, die sich der Aufsichtspflicht entziehen, indem sie das Schulgelände unberechtigt verlassen, besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung.
D Sonstiges
Besucher melden sich grundsätzlich im Sekretariat R 209. Ansonsten ist schulfremden Personen der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.
1. Die Schulveranstaltungen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Sie sind eine Woche vorher anzumelden.
2. Veranstaltungen der Gremien sind auf der Grundlage des Schulverfassungsgesetzes beim Schulleiter rechtzeitig anzumelden, damit die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden können.
3. Aushänge in der Schule müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
4. Das Mitbringen, der Verkauf, die Weitergabe und der Konsum von alkoholischen Getränken, Rauschmitteln und Drogen in der Schule sind verboten.
5. Das Mitbringen von Waffen aller Art ist verboten. Ebenso ist das Mitbringen pyrotechnischer Erzeugnisse, Reizgas jeglicher Art, pornografischer Schriften sowie Glassachen und Glasflaschen und jeglicher Gegenstände, die den Verdacht zulassen zur Verletzung anderer benutzt werden zu können, verboten.
6. Die Benutzung eigener Schlüssel ist in den schulischen Gebäuden nicht gestattet.
7. Bei Erkrankung der Schüler ist die Schule am gleichen Tag bis 8.00 Uhr zu informieren (Tel.: 9297000). Beurlaubungen und Freistellungen vom Unterricht sind rechtzeitig im Voraus beim Klassenleiter zu beantragen. Unfälle sind unverzüglich beim Klassenleiter und im Sekretariat zu melden.
8. Verboten ist weiterhin:
- das Mitbringen von Haustieren
- das Befahren des Schulgebäudes mit Rollschuhen, Rollerskates o.ä.
- das Abstellen von Gegenständen im Eingangsbereich
9. Sprechzeiten für Schüler sind nur in den großen Pausen.
10. Für mitgebrachte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung.
Giesen
Schulleiterin